Hallo Taberties,
ich löse das Thema "VDE-konforme Kabeltrommel/Anschlußleitung" mal aus dem FI-Schutzschalter-Beitrag heraus und spinne es noch ein wenig weiter ...
Was möchte uns Camper also die neue Wohnwagen-VDE-"Vorschrift"
bezüglich einer Kabeltrommel (Leitungsroller) bzw. einer
Anschlußleitung auferlegen? Beim Anschluß von unseren geliebten T@Bs
sollen wir insbesondere drei Dinge beachten:
1. Die Länge der Anschlußleitung soll bei 25 (+-2) m liegen.
Diese "Normlänge" korrespondiert mit der neuen Campingplatz-VDE-"Vorschrift",
nach der die Versorgungs-Steckdosen möglichst in unmittelbarer
Parzellennähe errichtet werden sollen. Ein maximaler Steckdosenabstand (z. B. 50 m)
ist allerdings nicht vorgegeben. Nun, wir alle haben es daher schon erlebt, daß diese
"Normlänge" eben nicht ausreicht - 35 m Anschlußlänge
sind keine Seltenheit. In diesem Fall schweigt sich der VDE
allerdings aus. Nach VDE kann es ja nicht vorkommen!
Hier kann man also einem - wegen einer zu langen oder verlängerten
Anschlußleitung - meckernden Platzwart nur entgegnen, er möge doch
schleunigst den Abstand seiner schönen Steckdosen verringern.
2. Die Qualität der Anschlußleitung soll mindestens dem Typ H07RN-F (schwere Gummischlauchleitung) entsprechen.
Diese - aus dem Baustellenbereich bekannte Qualität - kann man für den
Anwendungsbereich Campingplatz wohl als absolut ausreichend
betrachten. Gleich- oder höherwertige Qualitäten sind natürlich
auch zugelassen (z. B. XYMM, H07BQ-F, NSSHÖU).
3. Der Querschnitt der Anschlußleitung soll (bei 16 A Nennstrom) 2,5 qmm betragen.
Diese Forderung erscheint ähnlich praxisfremd wie die
Längenvorgabe. Warum? In meinem FI-Schutzschalterbeitrag
hatte ich schon geschrieben, daß die 2,5-qmm-Forderung nur durch
den Spannungsfall (Leitungsverlust) begründet sein kann, der bei 25 m
2,5-qmm-Leitung und 16 A immer unter 3 % liegt.
Dies ist allerdings ein - nicht die Sicherheit betreffendes - Luxusproblem.
Große Leitungsverluste möchte man insbesondere immer dann
vermeiden, wenn sie langfristig (Jahrzehnte) auftreten oder die
Verluste Geld kosten. Beispiel 1: für ein langfristig
betriebenes "dickes" Energie-Versorgungskabel wählt man
den sog. wirtschaftlichen Kabelquerschnitt (Querschnitt höher als
nach Strombelastung erforderlich), damit über die Jahre die
Verluste klein bleiben. Beispiel 2: Leitungsquerschnitte vor
dem Stromzähler - hier fordern die Stromversorger einen sehr
geringen Spannungsfall (0,5 %), weil diese Verluste
zu deren Lasten gehen.
Da bei einem Wohnwagen in der Regel nur eine relativ kleine Leistung über
die Anschlußleitung fließt und der Anschluß des Wohnwagens nur kurzfristig
bestehen bleibt, kann der Spannungsfall (< 4 %) bei einer 1,5-qmm-Leitung bis 50 m
und bis 1.500 W (6,5 A) praktisch unberücksichtigt bleiben. :idea:
Außerdem: vollwertige 16-A-Anschlüsse sind auf Campingplätzen recht selten anzutreffen.
Trotz 16-A-Steckdose sind diese meist mit 4, 6 oder 10 A abgesichert. Diese geringen
Absicherungen reichen in der Regel auch aus, da es elektrisch "dicke" Verbraucher in
einem Wohnwagen nicht gibt (Gasherd, Gasheizung)! Die Campingplatz-VDE
sagt: "... im Allgemeinen müssen einpolige Steckdosen mit ... einem
Bemessungsstrom von 16 A vorgesehen werden."
Die Sicherungsstärke wird nicht vorgegeben, kann also kleiner als 16 A sein
Fazit: Eine Leitung mit 1,5 qmm Querschnitt reicht in der Regel aus, die VDE-Forderung
nach 2,5 qmm ist übertrieben und für den normalen Anwendungsfall technisch nicht erforderlich!
Übrigens: die zulässige Strombelastbarkeit für eine H07RN-F-Leitung mit 1,5 qmm beträgt 19,5 A, die 2,5 qmm könnte man mit 26 A belasten ...
Fortsetzung folgt ... Nein! :pinch: Doch!
Gruß
Georg