Anschlußleitung nach VDE

  • Hallo Taberties,

    ich löse das Thema "VDE-konforme Kabeltrommel/Anschlußleitung" mal aus dem FI-Schutzschalter-Beitrag heraus und spinne es noch ein wenig weiter ... 8|

    Was möchte uns Camper also die neue Wohnwagen-VDE-"Vorschrift"
    bezüglich einer Kabeltrommel (Leitungsroller) bzw. einer
    Anschlußleitung auferlegen? Beim Anschluß von unseren geliebten T@Bs
    sollen wir insbesondere drei Dinge beachten:

    1. Die Länge der Anschlußleitung soll bei 25 (+-2) m liegen.
    Diese "Normlänge" korrespondiert mit der neuen Campingplatz-VDE-"Vorschrift",
    nach der die Versorgungs-Steckdosen möglichst in unmittelbarer
    Parzellennähe errichtet werden sollen. Ein maximaler Steckdosenabstand (z. B. 50 m)
    ist allerdings nicht vorgegeben. Nun, wir alle haben es daher schon erlebt, daß diese
    "Normlänge" eben nicht ausreicht - 35 m Anschlußlänge
    sind keine Seltenheit. In diesem Fall schweigt sich der VDE
    allerdings aus. Nach VDE kann es ja nicht vorkommen!

    Hier kann man also einem - wegen einer zu langen oder verlängerten
    Anschlußleitung - meckernden Platzwart nur entgegnen, er möge doch
    schleunigst den Abstand seiner schönen Steckdosen verringern. ;)

    2. Die Qualität der Anschlußleitung soll mindestens dem Typ H07RN-F (schwere Gummischlauchleitung) entsprechen.
    Diese - aus dem Baustellenbereich bekannte Qualität - kann man für den
    Anwendungsbereich Campingplatz wohl als absolut ausreichend
    betrachten. Gleich- oder höherwertige Qualitäten sind natürlich
    auch zugelassen (z. B. XYMM, H07BQ-F, NSSHÖU).

    3. Der Querschnitt der Anschlußleitung soll (bei 16 A Nennstrom) 2,5 qmm betragen.
    Diese Forderung erscheint ähnlich praxisfremd wie die
    Längenvorgabe. Warum? In meinem FI-Schutzschalterbeitrag
    hatte ich schon geschrieben, daß die 2,5-qmm-Forderung nur durch
    den Spannungsfall (Leitungsverlust) begründet sein kann, der bei 25 m
    2,5-qmm-Leitung und 16 A immer unter 3 % liegt.

    Dies ist allerdings ein - nicht die Sicherheit betreffendes - Luxusproblem.
    Große Leitungsverluste möchte man insbesondere immer dann
    vermeiden, wenn sie langfristig (Jahrzehnte) auftreten oder die
    Verluste Geld kosten. Beispiel 1: für ein langfristig
    betriebenes "dickes" Energie-Versorgungskabel wählt man
    den sog. wirtschaftlichen Kabelquerschnitt (Querschnitt höher als
    nach Strombelastung erforderlich), damit über die Jahre die
    Verluste klein bleiben. Beispiel 2: Leitungsquerschnitte vor
    dem Stromzähler - hier fordern die Stromversorger einen sehr
    geringen Spannungsfall (0,5 %), weil diese Verluste
    zu deren Lasten gehen.

    Da bei einem Wohnwagen in der Regel nur eine relativ kleine Leistung über
    die Anschlußleitung fließt und der Anschluß des Wohnwagens nur kurzfristig
    bestehen bleibt, kann der Spannungsfall (< 4 %) bei einer 1,5-qmm-Leitung bis 50 m
    und bis 1.500 W (6,5 A) praktisch unberücksichtigt bleiben. :idea:

    Außerdem: vollwertige 16-A-Anschlüsse sind auf Campingplätzen recht selten anzutreffen.
    Trotz 16-A-Steckdose sind diese meist mit 4, 6 oder 10 A abgesichert. Diese geringen
    Absicherungen reichen in der Regel auch aus, da es elektrisch "dicke" Verbraucher in
    einem Wohnwagen nicht gibt (Gasherd, Gasheizung)! Die Campingplatz-VDE
    sagt: "... im Allgemeinen müssen einpolige Steckdosen mit ... einem
    Bemessungsstrom von 16 A vorgesehen werden
    ."
    Die Sicherungsstärke wird nicht vorgegeben, kann also kleiner als 16 A sein :!:

    Fazit: Eine Leitung mit 1,5 qmm Querschnitt reicht in der Regel aus, die VDE-Forderung
    nach 2,5 qmm ist übertrieben und für den normalen Anwendungsfall technisch nicht erforderlich!

    Übrigens: die zulässige Strombelastbarkeit für eine H07RN-F-Leitung mit 1,5 qmm beträgt 19,5 A, die 2,5 qmm könnte man mit 26 A belasten ...

    Fortsetzung folgt ... Nein! :pinch: Doch! :roll:

    Gruß


    Georg :hut:

    T@B - zurück zu den Anfängen!

    2 Mal editiert, zuletzt von Georg (21. Juli 2011 um 22:45)

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