Alles anzeigenIn den Niederlanden, in der Schweiz und in Österreich gibt es zu diesem Thema klare Regeln.
Es wird empfohlen, den Federhaken des Abreißseils durch Ösen oder Langlöcher am fest mit dem Auto verschraubten Träger der abnehmbaren Anhängevorrichtung zu stecken, und das Seil erst danach um den Kugelkopf zu führen und wieder eine Schlinge zu bilden – also genau so, wie es in den Niederlanden, Schweiz und Österreich Vorschrift ist.
Dort muss das Seil durch einen festen Haltepunkt am Fahrzeug oder einen Klemmbügel an der Zugvorrichtung geführt werden. Sonst drohen auch deutschen Gespannfahrern Bußgelder.
Sind die Ösen zum Durchfädeln von Seil und Haken zu eng, helfen dicke, am Kupplungsträger befestigte Schäkel. Durch diese lässt sich das Abreißseil dann problemlos führen. Allerdings muss der Schäkel eine Kraft von mindestens 7500 Newton aushalten.
Der originale Federhaken darf nicht direkt in eine Öse oder ein Loch geklinkt werden, sondern muss als Schlinge ins Seil einhaken. Nur so erfüllt er die 7500-Newton-Norm. Erlaubt ist das direkte Einklinken nur, wenn ein Abreißseil mit sogenanntem Feuerwehrkarabiner anstelle des Originalhakens nachgerüstet wird. Wenn dieser nach DIN 5299 zertifiziert ist, hält er die Kraft aus, die bei einem Einsatz des Bremsseils auftritt.
V4 Holland-Methode:
Zum einen verteilt sich die Zugkraft am Auto auf zwei Punkte, wenn sich der Anhänger doch einmal selbständig macht. Außerdem sitzt die Leine auch noch fest am Zugfahrzeug, wenn die Schlinge doch vom Kugelkopf rutscht.
ich denke, dass abweichend vom Bild, die Variante V1 auf jeden Fall, also auch bei fest angebrachter Kupplung, in Österreich, der Schweiz und in Holland verboten sind!!