Zulässigkeit von CEE Kupplungen mit rückseitiger SCHUKO Steckdose

Wir wünschen euch allen schöne Feiertage und ein frohes Weihnachtsfest!
  • Hallo zusammen,

    ich habe heute von einem Verbot von CEE Kupplungen mit rückseitiger SCHUKO Steckdose, wie diese hier, die ich selbst nutze, erfahren.

    Gerade bei Strom bin ich äußerst gewissenhaft und war/bin tatsächlich verwundert. Ich betreibe an der Dose (im Vorzelt) einen sogenannten Powerblock mit eigenem FI, an den ich unterschiedliche Geräte anschließe.

    Leider kann oder möchte mir niemand die Passage zeigen, die den Betrieb dieser Kupplungs-/Steckerkombination untersagt. Man verweist mich immer nur an die DIN VDE 0100-721.

    Dort sind unendlich viele Dinge geregelt, nach meinem Verständnis aber nicht explizit dieses Verbot. Ist euch da etwas bekannt?

    Mir ist klar, dass diese SCHUKO Dose nicht geschützt, wenn der Verteiler auf dem Campingplatz keinen oder einen defekten FI hat.

    Aber: Ist es wirklich ein Verbot solch ein Kabel mit der CEE auf CEE/SCHUKO-Kombination zu nutzen oder ist es eher eine dringende Empfehlung, die aufgrund der ungeschützten SCHUKO Dose davon abrät? Um den letzteren Fall habe ich mir ja durch den Kauf des Powerblocks bewusst Gedanken gemacht und den Schutz "wieder hergestellt".

    Ich bin auf eure Rückmeldungen gespannt!

    Danke & viele Grüße

    Christian

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