Hallo,
Ich möchte mir liebend gerne eine T@B (Gebraucht oder Neu) kaufen
Habe jetzt schon stunden lang im Internet gelesen und war mir bereits sicher das ich das alte Model auf jeden Fall kaufen kann.
Jetzt wolte ich mir erst mal einen Mieten ... der Vermieter sagte mir das mein Auto für einen T@B ungeeignet sei.
Ich habe mir meinen Citroen C3 (sehr schön) erst vor 3 Monaten neu gekauft
Zu dem Zeitpunkt war ich noch der Meinung das ich auf jeden Fall einen T@B 320 mit einem Leergewicht von 550 KG / 600 KG anhängen darf ...
was mich Verwirrt ...
- Die Aussage von dem T@B-Vermieter ?
- Verordnung (EU) Nr. 1230/2012
- Was ist den jetzt relevant ? (Fahrzeugschein Auto: Technische zulässige Anhängerlast gebremst)
- tatsächliche Gewicht (Wohnwagen)
- zulässigen Gesamtmasse (Wohnwagen)
- oder das was der Wohnwagen auf der Waage aktuell wiegt
- oder oder
Was kann ich (welchen T@B) jetzt ohne Änderungen maximal anhängen ?
Ich dachte
- Mein Auto hat eine Eingetragetragene Achslast von 600 KG + 46 KG Stützlast = 646 KG.
-
Leergewicht von T@B 320 ist 620 KG ... also kein Problem ... oder ?
- Hier könnte ich noch 26 KG laden...
- Wenn alles knapp wir könnte ich auch noch auf ein gebrauchtes älteres Model umsteigen das ist mit einem Leergewicht von 550 KG angegeben
Daten für den T@B 320 (NEU von Homepage)
- Masse des leeren Fahrzeugs (kg) 620
- Masse im fahrbarem Zustand (kg)** 655
- Zulässige Gesamtmasse (kg)** 750
- Maximale Zulademöglichkeit (kg)* 95
Wie führe ich eine Lasterhöhung durch`?
- Was muss ich machen um eine Lasterhöhung (Max.) zu bekommen
- Text aus dem Internet
- Zusätzlich kann noch eine Lasterhöhung vermerkt lassen.
- Diese ist dann aber in der Regel mit einer Steigungsbegrenzung verbunden
Fahrzeugschein (Citroen C3 / Model 2017) :
- Technische zulässige Anhängerlast gebremst: 600 KG
- Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in KG (Leermasse) 1220 KG
- Stützlast der Anhängerkuplung 46 KG
Danke
Schöne Grüße
SideKick