Hallo zusammen,
die Pleite von Tabbert und deren (juristisch einwandfreie) "Verabschiedung" aus der Garantie wurde bereits diskutiert, ebenso die Auswirkungen von Händler-Insolvenzen auf Garantien und Gewährleistungen.
Wir haben jetzt ein schönes/bemerkenswertes Erlebnis gehabt:
Bei der Terminvereinbarung zum TüV (Erstuntersuchung) & Gasprüfung sprach ich dem Meister auf die Notwendigkeit/Sinnhaftigkeit der Dichtigkeitsprüfung in Verbindung mit der Tabbert-Pleite an.
"Man macht ´s ja für sich selbst" - war seine Antwort, womit er ja auch grundsätzlich Recht hat!!
Bei der Anlieferung unserer Knutschkugel wunderten wir uns zunächst über die "gähnende Leere" auf der Ausstellungsfläche; na ja, ist ja auch Wirtschaftskriese.... ansonsten aber alles wie gewohnt!
Der Verkäufer nahm den Wagen an, und erklärte bei der Entgegennahme der abzustempelnden 6-Jahres-Dichtheitsgarantie-Urkunde; dass Tabbert eine "gewisse Kulanzerklärung" abgegeben habe, wonach man einem Undichtigkeits-betroffenen-Kunden Entgegenkommen zeigen würde/wolle, wenn er regelmäßig die Dichtigkeitsprüfung gemacht habe.
...egal wie, wir machen ´s ja in erster Linie für uns!!
Bei der Abholung alles super o.K., alles dicht ...(ungeachtet des saftigen Preis von 222 EURO für Tüv-Vorfahrt incl. Bremsen nachstellen, Gasprüfung, Dichtigkeitsprüfung und Tüv-Gebühr)
Der Chef persönlich bediente; die beiden ehemaligen Laden-Verkäufer sind jetzt bei der Bundesagentur "beschäftigt"...
Die Firma heißt jetzt nicht mehr XY-Wohnwagen sondern XY-Freizeitartikel und Fach-Werkstatt.
Der Vergleich der Steuer-ID-Nr sowie der Bankverbindung zwischen neuer Rechnung und alten Rechnungen ließ volle Umfirmierung erkennen.
Die Tabbert-Homepage weist den Händler nicht mehr als Tabbert-Händler aus.
...der nächste Tabbert-Dealer ist "ewig weit" von uns entfernt.
In einem anderen Forum laß ich von der Pleite unseres Händler.
Wenn es tatsächlich so etwas wie die "gewisse Kulanzerklärung" von Tabbert gibt, so werden/können die sich wohl spätestens dann aus Ihrer Erklärung "verabschieden", wenn (wie vorliegend) die Dichtigkeitsprüfung nicht von einem Tabbert-Händler durchgeführt wurde.
...tolle Welt, alles suuuuper..., man kann sich doch ein bisschen "verschaukelt" fühlen
O.K., Garantie und Gewährleistung sind nach 2 Jahren ohnehin "platt", wie gut die 6-jährige Dichtigkeits-Garantie wirklich gewesen wäre weiß keiner wirklich!
...war da nicht doch mal was von Fehlbenutzung und Überbeanspruchung durch Befahrung eines unebenen Campingplatzgelände fragte da der freundliche Sachbearbeiter der Garantieabteilung....(fiktives Szenario!!)
Wie haltet Ihr das jetzt mit der Dichtigkeitsprüfung und dem "Vorreiten" bei einem Tabbert-Händler gemäß Händlerverzeichnis?
So long und
viele Grüße aus dem Odenwald
Michael