Beiträge von Georg

    Warum sollte man T@B als Täb aussprechen?

    Wenn man über die Geschichte des @-Zeichens auf Wiki ließt, gibt es für das @-Zeichen nicht nur die heute verwendete englische Bedeutung als at für bei. Und ich finde, aus dem @ ein ä zu machen, ist der depperten Denglishmanie geschuldet. Das @ im T@B soll wohl den Bezug zur Internetgeneration herstellen ...

    Täb klingt irgendwie lächerlich ... Tab klingt einfach besser! :)

    Gruß


    Georg :hut:

    Denk Dir nichts, kam schon richtig rüber ;) Fand nur Beitrag 16 etwas daneben.
    (Lasse mich nicht gerne von Fremdem so einordnen)

    Aber vllt. hat er ja selber nicht gemerkt, dass er mir da schon etwas eine gewisse Sorte deutscher Touri unterstellt.
    Habe es dann selbst etwasironisch "überspitzt" 8)


    ... das Thema heißt zwar "... Jacken-Schrank", mußt dir aber nich jede Jacke gleich anziehen. Also, geschmeidig bleiben ... :mrgreen:

    Der schlamperte Auftritt trifft auf uns auch gar nicht zu ... da man bei uns allen ja einen exzellenten Geschmack erkennen kann: wir campen schließlich mit einem T@B! 8)

    Gruß


    Georg :hut:

    Wer hängt schon da nur Jacken rein?


    Wir! Und alle anderen Sachen auf Bügeln: Hemden, Hosen, das Kleine Schwarze usw. Man will ja schließlich auch im Urlaub ab und zu anständig rumrennen. 8)

    Ich weiß, als deutscher Touri rennt man im Urlaub eigentlich nur schlampert rum. Und mit den typischen Birkenstocktretern (aber bitte mit Strümpfen!) wissen die anderen gleich bescheid ... "Ein Deutscher!" :thumbup:

    Hallo Taberties,

    ich löse das Thema "VDE-konforme Kabeltrommel/Anschlußleitung" mal aus dem FI-Schutzschalter-Beitrag heraus und spinne es noch ein wenig weiter ... 8|

    Was möchte uns Camper also die neue Wohnwagen-VDE-"Vorschrift"
    bezüglich einer Kabeltrommel (Leitungsroller) bzw. einer
    Anschlußleitung auferlegen? Beim Anschluß von unseren geliebten T@Bs
    sollen wir insbesondere drei Dinge beachten:

    1. Die Länge der Anschlußleitung soll bei 25 (+-2) m liegen.
    Diese "Normlänge" korrespondiert mit der neuen Campingplatz-VDE-"Vorschrift",
    nach der die Versorgungs-Steckdosen möglichst in unmittelbarer
    Parzellennähe errichtet werden sollen. Ein maximaler Steckdosenabstand (z. B. 50 m)
    ist allerdings nicht vorgegeben. Nun, wir alle haben es daher schon erlebt, daß diese
    "Normlänge" eben nicht ausreicht - 35 m Anschlußlänge
    sind keine Seltenheit. In diesem Fall schweigt sich der VDE
    allerdings aus. Nach VDE kann es ja nicht vorkommen!

    Hier kann man also einem - wegen einer zu langen oder verlängerten
    Anschlußleitung - meckernden Platzwart nur entgegnen, er möge doch
    schleunigst den Abstand seiner schönen Steckdosen verringern. ;)

    2. Die Qualität der Anschlußleitung soll mindestens dem Typ H07RN-F (schwere Gummischlauchleitung) entsprechen.
    Diese - aus dem Baustellenbereich bekannte Qualität - kann man für den
    Anwendungsbereich Campingplatz wohl als absolut ausreichend
    betrachten. Gleich- oder höherwertige Qualitäten sind natürlich
    auch zugelassen (z. B. XYMM, H07BQ-F, NSSHÖU).

    3. Der Querschnitt der Anschlußleitung soll (bei 16 A Nennstrom) 2,5 qmm betragen.
    Diese Forderung erscheint ähnlich praxisfremd wie die
    Längenvorgabe. Warum? In meinem FI-Schutzschalterbeitrag
    hatte ich schon geschrieben, daß die 2,5-qmm-Forderung nur durch
    den Spannungsfall (Leitungsverlust) begründet sein kann, der bei 25 m
    2,5-qmm-Leitung und 16 A immer unter 3 % liegt.

    Dies ist allerdings ein - nicht die Sicherheit betreffendes - Luxusproblem.
    Große Leitungsverluste möchte man insbesondere immer dann
    vermeiden, wenn sie langfristig (Jahrzehnte) auftreten oder die
    Verluste Geld kosten. Beispiel 1: für ein langfristig
    betriebenes "dickes" Energie-Versorgungskabel wählt man
    den sog. wirtschaftlichen Kabelquerschnitt (Querschnitt höher als
    nach Strombelastung erforderlich), damit über die Jahre die
    Verluste klein bleiben. Beispiel 2: Leitungsquerschnitte vor
    dem Stromzähler - hier fordern die Stromversorger einen sehr
    geringen Spannungsfall (0,5 %), weil diese Verluste
    zu deren Lasten gehen.

    Da bei einem Wohnwagen in der Regel nur eine relativ kleine Leistung über
    die Anschlußleitung fließt und der Anschluß des Wohnwagens nur kurzfristig
    bestehen bleibt, kann der Spannungsfall (< 4 %) bei einer 1,5-qmm-Leitung bis 50 m
    und bis 1.500 W (6,5 A) praktisch unberücksichtigt bleiben. :idea:

    Außerdem: vollwertige 16-A-Anschlüsse sind auf Campingplätzen recht selten anzutreffen.
    Trotz 16-A-Steckdose sind diese meist mit 4, 6 oder 10 A abgesichert. Diese geringen
    Absicherungen reichen in der Regel auch aus, da es elektrisch "dicke" Verbraucher in
    einem Wohnwagen nicht gibt (Gasherd, Gasheizung)! Die Campingplatz-VDE
    sagt: "... im Allgemeinen müssen einpolige Steckdosen mit ... einem
    Bemessungsstrom von 16 A vorgesehen werden
    ."
    Die Sicherungsstärke wird nicht vorgegeben, kann also kleiner als 16 A sein :!:

    Fazit: Eine Leitung mit 1,5 qmm Querschnitt reicht in der Regel aus, die VDE-Forderung
    nach 2,5 qmm ist übertrieben und für den normalen Anwendungsfall technisch nicht erforderlich!

    Übrigens: die zulässige Strombelastbarkeit für eine H07RN-F-Leitung mit 1,5 qmm beträgt 19,5 A, die 2,5 qmm könnte man mit 26 A belasten ...

    Fortsetzung folgt ... Nein! :pinch: Doch! :roll:

    Gruß


    Georg :hut:

    Hallo LeeLa,

    nicht in Hessen? Tja, schon komisch, wenn man dann folgendes liest:

    http://www.kues.de
    Wenn Sie Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU) vorführen, bringen Sie bitte das
    Prüfbuch für die Flüssiggasanlage mit. Liegt dem Fahrzeugprüfer keine gültige Prüfbescheinigung
    für die Gasanlage vor, darf der Prüfingenieur für ein Wohnmobil keine HU-Plakette
    zuteilen. Bei einem Wohnwagen wird zu Ihrer Sicherheit eine Bemerkung in den Prüfbericht
    geschrieben, der Wohnwagen bekommt allerdings eine HU-Plakette, weil der Fahrzeugführer
    durch die fehlerhafte Gasanlage nicht beeinträchtigt werden kann.

    http://www.rwtuev-fz.de
    Falls Sie bei der Hauptuntersuchung keine gültige Prüfbescheinigung für die
    Flüssiggasanlage Ihres Fahrzeugs vorlegen können, ist dies ein Mangel. Bei
    Wohnmobilen darf dann, wegen der möglichen Gefahren im Falle einer undichten
    Gasanlage, keine Plakette zugeteilt werden. Bei Wohnanhängern muss dieser
    Mangel ebenfalls auf dem Untersuchungsbericht vermerkt werden, aber der Prüfer
    oder Sachverständige darf Ihnen trotzdem eine Plakette kleben.

    Gruß


    Georg :hut:

    Bei GTÜ zum TüV sollte ich letztens die Gasprüfung vorher woanders machen, weil die das nicht können... Er hätte sonst keinen TüV machen können.


    Die Gasanlagenprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung! Ohne gültige Gasanlagenprüfplakette gibt es trotzdem die HU-Plakette ...

    Gruß


    Georg :hut:

    Natürlich haben alle Campingplätze in Europa FI-Schutzschalter in den Steckdosenverteilern eingebaut - das ist ja der Witz. Deswegen ist ja auch so unheimlich wichtig und notwendig, noch einen zweiten FI im Wohnwagen zu haben, der nebenbei alle Anlagenteile vor ihm nicht schützen kann! Falls man mal in Hamudistan (liegt zwischen Iran und Persien) campen möchte ... ;)

    Übrigens: ein Hintereinanderschalten von FIs ist immer dann problematisch - bezüglich Auslöseverhalten - wenn diese nicht koordiniert sind. D. h., es muß nicht immer der Wohnwagen-FI auslösen, sondern der Platz-FI könnte es genauso als erster. Um dies zu verhindern, müßte der Platz-FI "träger" bzw. verzögert schalten (selektiv schaltender FI - Kennzeichen S), damit nur der Wohnwagen-FI auslöst. Geht aber nicht, da S-FI-Schutzschalter u. a. min. 300 mA Auslösestrom haben - also kein guter Schutz für Personen im Wohnwagen ohne FI.

    Außerdem: auch ohne FI gibt es natürlich einen Schutz gegen elektrischen Schlag, nämlich durch das automatische Abschalten der Stromkreissicherung (Schutzleiter!). Deswegen wird ein FI-Schutzschalter in einem TN-S-Netz (übliche Netzform in Europa) auch "nur" als Zusatzschutz betrachtet. Sozusagen das I-Tüpfelchen der Sicherheit, die dritte Stufe aus Basis-, Fehler- und Zusatzschutz. Insbesondere Schutz bei direktem Berühren spannungsführender Teile.

    Also: FI-Schutzschalter in der Campingplatzverteilung sind richtig und wichtig. Aber bitte nicht doppelt und dreifach ...

    Gruß


    Georg :hut:

    Der Höhepunkt war das ich mal aus einer abschüssigen Sackgasse in Frankreich mich herausmanövrieren musste.

    Die Kupplung des PKW stank erbärmlich.

    Haben wir auch schon so erlebt (auch Frankreich - Korsika). Trotz Warnschild (ATTENTION! AVERTISSEMENT! ... husch, was stand da?) eine abschüssige Sackgasse runtergefahren - und da standen wir dann - Merde! Aber anstatt, was möglich gewesen wäre (der T@B stand auf einem kurzem waagerechten Stück Straße), den T@B abzukuppeln, ihn um 180 Grad zu drehen, mit dem PKW vorbei zufahren und wieder anzukuppeln - nein. :whistling:

    Lieber rückwärts gegen die Steigung mit schleifender Kupplung fahren. Und da ich dies nicht die gesamten 50 m machen wollte, gab es noch eine kleine weitere Übung: gleichzeitig beim Rückwärtsrangieren gegen die Steigung versuchen, seitlich in eine Baustelleneinfahrt zu "fahren" um zu wenden. :daumen:

    Die Kupplung stank und die T@B-V-Deichsel hätte ich auch fast krumm gefahren. Das sind die Situationen, wo man sich sehnlichst ein Zug-Drück-Fahrzeug mit Wandler-Automatikgetriebe wünscht! :S


    Georg :hut:

    wie kann man sich nur mit so vielen Fragen zur Bremse martern?

    Die Fragen lassen sich einfach alle 2 Jahre beantworten.

    Bis das der TÜV uns scheidet!

    Geniesse das Leben!


    Ich will mal so sagen, selbst mit einem dicken SUV (ungebremste Anhängelast 750 kg) vor dem T@B, müßte man sich noch einen Kopf über die Bremsen machen. Und die zweijährige Momentaufnahme beim TÜV hilft dir im Zweifel nicht weiter. Der TÜV haftet für nix!

    Und wie wichtig funktionierende Bremsen bei einem Gespann werden können, durften wir mal bei einer heftigen Notbremsung erleben: Auf der Autobahn fuhr vor uns ein spanischer Sattelzug aus dem Stand vom Stand-/Pannenstreifen direkt (ohne Standstreifenbeschleunigung!) auf die rechte Fahrspur. In ca. 150 m Entfernung kamen wir aber nun gerade mit 100 km/h angefahren - der LKW hatte noch Schrittgeschwindigkeit. Natürlich sah man den LKW rechts stehen, aber man rechnet natürlich nicht mit so einem depperten Profi-LKW-Fahrer ... :thumbdown:
    Vier Scheibenbremsen, zwei Trommelbremsen und der Bremsassistent mit dem ABS mußten ihr Bestes geben. Der T@B-Innenraum sah danach etwas durcheinander aus ... :cursing:

    "Bis das der Tod euch scheidet!" war da also noch nicht fällig - hatten noch 2 bis 5 m Luft. Seit dem genießen wir das Leben wieder ein wenig mehr ...

    Gruß


    Georg :hut:

    Hallo Taberties,

    danke für die bisherigen Beiträge. Ich fasse mal kurz zusammen:

    1) Die T@B-Trommelbremsen werden nicht so stark beansprucht wie PKW-Trommelbremsen. -> Warum nicht?

    2) Nachlassende Bremswirkung durch abgenutzte Beläge merkt man während der Fahrt. -> Wirklich?

    3) Die T@B-Trommelbremsen kompensieren die Belagabnutzung nicht automatisch (nicht selbstnachstellend), sondern müssen manuell nachgestellt werden. -> Könnte stimmen, da ALKO sich in der Betriebsanleitung "Achse" so äußert. Finde ich etwas ärmlich, da selbstnachstellende Trommelbremsen heute eigentlich Stand der Technik sind.

    4) Den Bremsenverschleiß kann man an der Eintauchtiefe der Schubstange erkennen. -> Hm? Echt?

    5) Schlechte Bremswerte fallen dem TÜV auf. -> Stimmt, aber nur wenn der T@B auf den Bremsenprüfstand gefahren wird. Wurde bei unserem T@B erst bei der zweiten Prüfung nach vier Jahren gemacht - Betriebsbremswerte (daN): 110 (links), 90 (rechts); Feststellbremse (daN): 130 (links), 120 (rechts). Schlechte Bremswerte können aber auch andere Ursachen haben als nur abgenutzte Beläge.

    6) Verschlissene Bremsbeläge mußte anscheinend noch keiner an seinem T@B wechseln lassen. -> Tja ...

    Nun gut ... :huh:

    Gruß


    Georg :hut:

    Hallo Nils, ich hoffe es liest noch jemand mit bei soviel technischen Fakten. Und Helmut ist uns noch wohlgesonnen ... :winke:

    Ja, mit einer H07RN-F-Gummischlauchleitung liegt man schon im qualitativ guten Bereich.

    Die XYMM-Leitung aus kälteflexiblem PVC ist noch eine Klasse besser, insbesondere bei der mechanischen Festigkeit. Dies ist die beste Qualität, die es bei Brennenstuhl auf den Trommeln gibt (auch schon bei OBI gesehen).

    Und die HO7BQ-F-Leitung mit PUR-Mantel ist noch einen Zacken besser (u. a. noch kälteflexibler). Für den Campingeinsatz aber vielleicht schon wieder zu gut und für Otto Normalanwender schwieriger und teurer zu beschaffen.

    Auf unsere Diskussion hat Brennenstuhl übrigens auch schon reagiert und führt ab sofort folgende Trommel als Sonderedition "T@B-Forum.de" im Programm (nur für kurze Zeit!):

    DIE ULTIMATIVE T@B-FORUM.DE-KABELTROMMEL :thumbup:

    Allerdings sind nicht alle unsere Anregungen (Leitungslänge, Trommelgröße, Querschnitt) umgesetzt worden - schade!

    Gruß


    Georg :hut:

    Danke Nils - der Anschlußleitungs-"Vorschriften"-Unsinn wäre auch mein nächstes Thema gewesen. :D

    Stimmt, der geforderte Querschnitt von 2,5 qmm wirkt etwas übertrieben, wenn
    man bedenkt, daß "richtige" 16-A-Anschlüsse auf den Plätzen relativ
    selten sind. Und welcher Wonhnwagen "zieht" schon 16 A (3.680 W!!). Der
    kleine T@B mit seiner 13-A-Hauptsicherung (max. 2.990 W) jedenfalls
    nicht - hier dürfte die durchschnittliche Leistung bei deutlich unter 300 W liegen!

    Und 25 m Kabellänge - wenn man ungünstig steht, braucht
    man auch mal 35 m. Dann gehen halt ein paar Volts auf der Länge
    verloren, ist doch kein Problem. Alle Geräte müssen ja noch bei 230 V
    plus/minus 10 % funktionieren.

    Bei der empfohlenen Leitungsqualität - H07RN-F - gehe ich allerdings mit.
    Diese Baustellenqualität ist natürlich besser als die oft verwendeten
    Innenleitungsqualitäten (z. B. weiße PVC-Leitung H03VV-F). Aber bitte -
    muß jeder selber verantworten.

    Möglicherweise "fordert" VDE deswegen 2,5 qmm, weil die ganze Leitung
    dann mechanisch belastbarer wird. Aber bitte - ein Campingplatz ist keine rauhe Baustelle!

    Kleiner Exkurs: Eine 16-A-Belastung stellt für eine
    1,5-qmm-Leitung mit korrekter B16-A-Leitungsschutzschalter-Absicherung
    unter normalen Bedingungen (Leitungstemperatur) kein thermisches Problem
    da. Nur der größere Spannungsverlust (Spannungsfall über 3 %) bei
    langen Leitungen (größer 17 m) ist unschön, aber nicht unsicher. Es
    entsteht halt nicht nutzbare Verlustleistung auf der Leitung und die
    vollen 230 V kommen nicht mehr an. Bei 25 m Leitungslänge und 1,5 qmm
    und 10 A Betriebsstrom (2.300 W) bleibt der Spannungsfall unter 3 %.
    Ebenso bei 40 m und realistischen 6 A (1.380 W). Und - der wichtigste
    Aspekt - die Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag (automatische
    Abschaltung) wäre selbst bei 50 km Leitungslänge durch den
    vorgeschalteten Campingplatz-FI-Schutzschalter gewährleistet! Ohne FI -
    also nur mit B16-A-Leitungsschutzschalter - läge die Grenzlänge bei
    immerhin noch 80 m (100 m bei B13 A).

    Meine Anschlußlösung: Brennenstuhl-Garant-G-Kabeltrommel mit 25 m XYMM 3G1,5,
    mit CEE-Winkelkupplung (mit Schukosteckdose) als Einspeisung,
    zusätzlich eine lose Verlängerung mit 10 m XYMM 3G1,5 (CEE-modifiziert).
    Die Kabeltrommel paßt mit 240 mm Durchmesser noch vorne in den Gaskasten hinein,
    die Verlängerung reist im Wohnwagenstaukasten mit.
    Diese - gut sichtbare - orange Kunststoffleitung XYMM ist übrigens fast unverwüstlich
    und noch besser als die olle schwarze Gummischlauchleitung H07RN.


    Georg :hut:

    PS: CEE-modifiziert heißt: Schuko-Stecker und -Kupplung sind durch blaue CEE-Stecker und -Kupplung ersetzt.

    Hallo Nils,

    ja, so sieht es heute aus mit der lobbygesteuerten Normungsarbeit. Das ganze gepaart mit der üblichen Vollkaskomentalität (Eigenverantwortung wird zur Nebensache), undurchsichtig formuliert von entsprechenden Winkeladvokaten.

    Übrigens, die FI-Schutzschalterlobby hat sehr erfolgreich dafür gesorgt, das mittlerweile praktisch alle Steckdosen mit FI-Schutz versehen werden müssen. Der Aufwand ist groß, der zusätzliche Sicherheitsgewinn fraglich (siehe Elektrounfälle).

    Der Erfinder des FI-Schutzschalters - Prof. Ing. Dr. phil. Gottfried Biegelmeier aus Österreich - wird bei diesem ganzen FI-Lobby-Unsinn bereits im Grab rotieren. Dieser verdienstvolle Wissenschaftler hat in seinen Büchern im Vorwort immer folgende Aussage zitiert:

    „Unser Lebensnerv ist die voraussetzungslose Forschung, die nicht das findet, was
    sie nach Zweckerwägungen und Rücksichtnahmen finden soll und finden möchte,
    sondern was dem gewissenhaften Forscher als das Richtige erscheint, in einem Wort
    zusammengefasst: die Wahrhaftigkeit.“

    Theodor Mommsen an Lujo Brentano, 1901

    In diesem Sinne ... ich schweife ab.

    Gruß


    Georg :hut:

    PS: Noch ein "Freund" von unsinnigen Normungsvorschriften: Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier

    Hallo Taberties,

    unser kleiner T@B ist von 2006 und ist insgesamt ca. 20.000 km gelaufen. Ich überlege jetzt, mir die Trommelbremsen bezüglich Verschleiß mal genauer anzuschauen. Bei PKW-Trommelbremsen sind Laufleistungen von 100.000 km ja kein Problem - wie sieht das beim T@B aus?

    Hat von euch schon mal jemand die T@B-Bremsen überholen lassen müssen? Wenn ja, bei welcher Laufleistung?

    Freundliche Grüße


    Georg :hut:

    Hallo Helmut, hallo Taberties,

    grundsätzlich stimme ich zu: ein Fehlerstrom-(FI)-Schutzschalter erhöht (unter bestimmten Umständen) die Sicherheit.

    Und richtig, den werkseitig eingebauten zweipoligen B-13-A-Leitungsschutz-(LS)-Schalter könnte man beim (kleinen) T@B durch einen kombinierten FI/LS-Schalter mit 30 mA Fehlerstrom und entsprechend 13 A Sicherungsnennstrom (B-Charakteristik) ersetzen - z. B. durch diesen hier.

    Die allerneuesten T@Bs werden ab Werk einen Fehlerstrom-(FI)-Schutzschalter eingebaut haben, da es eine neue VDE-"Vorschrift" gibt (VDE-Vorschrift = private technische Regelung mit Empfehlungscharakter(!) - siehe auch hier).

    Aber warum sollte die Elektroanlage in einem Wohnwagen überhaupt einen eigenen Fehlerstrom-Schutzschalter haben? Wird dadurch wirklich die elektrische Sicherheit oder der Personenschutz erheblich verbessert? Ich meine - nein!

    In 99 % aller Fälle ist ein im Wohnwagen eingebauter Fehlerstrom-Schutzschalter überflüssig - trotz neuer VDE-"Vorschrift"! Warum?

    Weil im Normalfall ein Wohnwagen auf einem Campingplatz nur durch eine Steckdose versorgt werden kann, welche schon bereits durch einen FI-Schutzschalter vor Ort geschützt ist - und dies gilt schon seit Jahren (siehe hier). Dadurch ist die gesamte Wohnwagen-Elektroanlage einschließlich der Zuleitung absolut ausreichend geschützt. Selbst ein Steckdosenanschluß eines Wohnwagens zuhause erfolgt heute (eigentlich) immer durch eine FI-Schutzschalter-geschützte Außensteckdose (Balkon, Terrasse etc.).

    Nur in 1 % aller Fälle - das berühmte Restrisiko - könnte ein Wohnwagen-FI-Schutzschalter helfen: ein Steckdosenspeisepunkt hat entweder keinen oder einen (nicht erkennbar) defekten FI-Schutzschalter und zeitgleich liegt ein elektrischer Fehler in der Wohnwageninstallation vor ...

    Ich denke, die neue VDE-"Vorschrift" bringt nicht mehr Sicherheit, sondern die FI-Schutzschalter-Herstellerlobby hat zugeschlagen.

    Freundliche Grüße


    Georg :hut:

    PS: FI-Schutzschalter lösen im Fehlerfall übrigens wesentlich unzuverlässiger aus als Sicherungen. Deswegen immer schön vor und regelmäßig während der Benutzung die Prüftaste des FI-Schutzschalters drücken - der Schalter muß dann auslösen! 8)

    Jeweils ohne Gasprüfung. MW. ist diese auch nicht rechtlich vorgeschrieben - aber beim TÜV natürlich ein sehr willkommenes Zubrot.

    ... rechtlich nicht vorgeschrieben - das würde ich so nicht behaupten. Das Regelwerk des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.) hat wie auch z. B. das VDE- oder DIN-Regelwerk keinen eigenen "Rechtscharakter", sind also selbst keine Gesetze. Da diese Regelwerke aber im Normalfall die "allgemein anerkannten Regeln der Technik" wiedergeben, bezieht man sich in übergeordneten Gesetzeswerken auf sie. Dadurch lassen sie sich nicht umgehen ...

    Und da wir als T@B-Eigentümer beim Benutzen der Gasanlage auch der Betreiber sind, dürften wir uns automatisch in der entsprechenden Betreiberverantwortung befinden. Entspräche die Gasanlage bei einem Haftpflichtschaden nicht den "allgemein anerkannten Regeln der Technik" (die Wiederholungsprüfung gehört dazu), dürfte es mit der Regulierung des Schadens durch den Versicherer schlecht aussehen. :shock:

    Und die Betreiberverantwortung wird einem ja sogar bei der Übergabe des WW gegen Unterschrift zur Kenntnis gegeben (Tabbert-Herstellerbescheinigung oder gelbes Prüfbuch).

    Es stimmt, der Prüfumfang steht oft nicht im Verhältnis zur Gebühr. Bei unserem T@B wurde zwar die Dichtigkeitsprüfung durchgeführt, aber mit Gas. Nach DVGW ist als Prüfmedium (aus Sicherheitsgründen) Luft vorgeschrieben ... Auch die Sichtprüfung war recht dürftig. Beispielsweise wurden der Zustand und die Lage des Abgas- und Zuluftrohres der Heizung unterhalb des Kleiderschrankbodens nicht kontrolliert. Aber wie will man dem Prüfer später diese Nachlässigkeiten nachweisen? :nix:

    Die HU-Plakette für einen Wohnwagen gäbe es übrigens trotz ungültiger/fehlender Prüfbescheinigung ... tja.

    Gruß und noch ein camperfreundliches Wochenende :sonne:

    Georg