Beiträge von avi45

    Das ist für dich ja erst mal eine gute Nachricht, Gratulation auch zum Schmerzensgeschenk.

    Allerdings kann das ja nicht der normale Weg für eine berechtige Reklamation, vor allem wenn der Fehler nahezu in Serie auftritt, sein.

    Hier ist vor allem der Hersteller und seine Erfüllungsgehilfen, die Vertragshändler, gefordert.

    Allerdings habe ich den Eindruck, dass sich die Tabbert Gruppe um den Kundendienst und Kundenservice nicht im Ansatz schert, ansonsten dürften solche Erfahrungen wie oben geschildert gar nicht vorkommen.

    Ja leider gibt es den Dethleffs Tourist nur noch gebraucht, schade.

    Wir hatten dieses Jahr unser 1. Dethleffs Tourist Treffen in der Nähe vom Herstellort Isny im Allgäu und hatten eine sehr schöne gemeinsame Zeit.

    Dethleffs hat uns eine spezielle ausgiebige Werksbesichtigung mit allen Informationen zum Tourist geboten, klasse.

    Siehe hierzu auch in Facebook: Dethleffs Tourist Freunde

    Ich würde immer den T@B dem Eriba Touring vorziehen,
    warum?

    1. flotteres Aussen- und Innendesign,
    2. besseres Preis-Leistungsverhältnis,
    3. mehr Innenraumvolumen,
    4. bessere!!! Verarbeitungsqualität als beim Touring, hierzu einfach mal das Touring Forum lesen!!!
    5. Hubdach im Touring bietet gegenüber anderen Hubdächern nur die spezifischen Nachteile aber nicht die möglichen Vorteile, z.B. an allen 4 Seiten zu öffnenden Zeltstoff.
    6. Stehhöhe nur mit geöffneten Hubdach

    Ich würde zu gern meinen kleinen Adam Rocks davor hängen, der darf aber leider nur heben und nix ziehen :( dann muss doch der Astra dran.

    Gruß Chris

    Ddann bleibt es ja wenigstens in der Familie OPELo

    @mattin57

    Wir sind nur zu zweit, aber mit Mercedes Viano Marco Polo als Zugfahrzeug und Wowa NOCH NIE doppelt (d.h. für zwei Stellplätze) abkassiert worden.
    Der Viano stand aber auch mit geöffnetem Hubdach IMMER auf dem Stellplatz des Wohnwagens.

    Allerdings schreibst Du nicht, ob ihr einen oder zwei Stellplätze in Holland belegt hattet.

    Das ist eigentlich nur Physik. Die 8% sind eine Beschränkung. Normalerweise sollen die Angaben wohl auf 14% Steigung gerechnet sein. Interessanterweise ist die Kraft, die das Auto aufbringen muss bei 1.200kg/8% (938N) geringer als bei 1.000kg/14% (1.361N). Nach langen recherchen habe ich die Daten u.a. im Handbuch gefunden. Autobahnen in D dürfen max. 8% haben, selbst die Brennerautobahn soll nur 6% ausweisen. Blöd, wenn es auf Nebenstrecken doch mal steiler wird. Bußgeld oder Autoschaden!? Grenzwertig sind die beim NewBeetle zulässigen 2.840 kg Gespanngewicht. Bei rund 1.450 kg leer (mit Kupplung) + 1.000 Kg T@b bleiben noch 395 kg, Abzüglich mir und meiner Frau (wir wollen ja mit :D ) sind es gerade noch 245kg. Fahrräder (50 kg), Tankfüllung Auto (55kg) Campingmöbel, Bettzeug, Geschirr, Sonnensegel, Zelt!?........Mit Klamotten und üblicher Freizeitaussrüstung kommt man leicht an die Grenze. Spätestens wenn wir in ein paar Jahren die Enkel mitnehmen wollen knacken wir die Obergrenze. Da werden wir noch mal einiges Überlegen müssen. Oder habe ich in meinen Überlegungen eine Denkfehler eingebaut?

    Hallo,

    in welchem Handbuch?
    Oder meinst Du die Bedienungsanleitung? Wenn ja, wo steht das mit 1200 kg bei 8% Steigung?