nun habe ich mal eine frage, ich hab hier überall mal gesucht aber...ich schätze hier ist niemand der einen knapp 30 jahre alten wohnwagen hat?!
ich hab einfach mal die gasanlage in meinem wohnwagen prüfen lassen und im kern war der gute mann vom tüv auch zufrieden...
bis er meine gaslampe im wohnwagen entdeckte;
diese wurde so sehr untersucht, dass der glühstrumpf als erstes dran glauben musste...
dann wurde der gashahn aufgedreht ..gestaunt...angezündet boing...es wurde licht.. n bissi viel für meinen geschmack aber..ok
die lampe brannte.
er stellte sie wieder ab und murmelte... hm.... nur n stellrad..kein sicherheitsschalter...hmm keine abschaltautomatik...
drehte sich um...
schaute mich an und sagte.... die muss weg
:lol:
ich antwortete... warum? er, weil eine verordnung das so vorschreibt...
ich fragte vorsichtig seit wann? er, seit jaaaaaaahhhhhhhhhren...
aha...ich zeigte ihm dieses gelbe gasbuch...und erklärte..hey...vor zwei jahren hab ich die anlage so bescheinigt bekommen vom kollegen hier, was hat sich denn wirklich geändert?
er, alles
ist das denn jetzt wirklich so??
ich mein, die lampe ist ein originaleibau von fendt...und manchmal im wald angenehm praktisch...
muss ich die wirklich rausschrauben oder gibts da was mit bestandsschutz...wenn ja..wo find ich sowas??? im voraus....
hab mit der nachuntersuchung ja zeit bis.....mai